Keine Verwahrung für gewalttätigen Neonazi
BGer – Der Mann aus der Neonazi-Szene, der 2012 im Zürcher Niederdorf einem Gesinnungsgenossen in die Brust schoss, wird nicht verwahrt. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und einer ambulanten Psychotherapie. (Urteile 6B_463/2016, 6B_529/2016)
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