Jusletter

Keine Verwahrung für gewalttätigen Neonazi

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Allgemeine Begriffe des Strafrechts, Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Verwahrung für gewalttätigen Neonazi, in: Jusletter 26. September 2016
BGer – Der Mann aus der Neonazi-Szene, der 2012 im Zürcher Niederdorf einem Gesinnungsgenossen in die Brust schoss, wird nicht verwahrt. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und einer ambulanten Psychotherapie. (Urteile 6B_463/2016, 6B_529/2016)

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