Dommages causés par des médicaments dans le cadre de recherches médicales
Zur Haftung für Schäden, welche während der Teilnahme an einer klinischen Studie entstanden sind und bei welchen ein betreffendes Medikament beteiligt war, hatte sich die Rechtsprechung unter der Herrschaft des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte noch nicht geäussert. In seinem Urteil vom 27. Juni 2016 hat sich das Bundesgericht zugunsten der gewöhnlichen Haftungsregelung ausgesprochen (verschuldensabhängig), jedoch ohne Stellung zunehmen zu den verschiedenen Lehrmeinungen, welche sich mit einer überwältigender Mehrheit für eine strikte Haftung (verschuldensunabhängig) aussprechen. Dieser Beitrag diskutiert die Relevanz des Urteils unter dem alten und dem neuen Gesetz; die Autorin kritisiert den geringen Schutz, welcher gemäss ihrer Nachforschung vor allem für die Teilnehmer solcher klinischen Studien besteht. (sts)
Table des matières
- I. Résumé des faits et du jugement
- II. Importance de l’arrêt pour les participants à la recherche
- III. Analyse critique de l’arrêt
- IV. Solution proposée
- V. Conclusion
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