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Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2015 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide

  • Autoren/Autorinnen: Christoph Brunner / Markus Vischer
  • Beitragsarten: Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
  • Rechtsgebiete: Kaufrecht
  • Zitiervorschlag: Christoph Brunner / Markus Vischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2015 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide, in: Jusletter 17. Oktober 2016
Der Beitrag führt im Sinne eines «update» den Überblick über die im Internet zur Verfügung stehenden «unpublizierten Entscheide» sowie der in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheide des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für das Jahr 2015 weiter. Die wichtigsten Entscheide werden zu diesem Zweck zusammengefasst und kurz kommentiert.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)
  • «Walzdraht II»: zur Gefahr der Aushöhlung des Vertragsaufhebungsrechts infolge wesentlicher Vertragsverletzung gemäss Art. 25 und 49 CISG
  • II. Unternehmenskauf
  • 1. Aktienkaufvertrag; Auslegung einer Schuldanerkennung; Erfüllung einer Bedingung
  • 2. Aktienkaufvorvertrag; Zustandekommen einer mündlichen Einigung
  • 3. Absichtliche Täuschung des Verkäufers; Aufklärungs- und Untersuchungspflichten des Verkäufers
  • 4. Aktienkaufvertrag; absichtliche Täuschung
  • III. Grundstückkauf
  • 1. Vorvertrag zu einem Kaufvertrag; Vollstreckung
  • 2. Freizeichnungsklausel und arglistiges Verschweigen (Art. 199, 200 Abs. 2 OR) bei einem Liegenschaftsverkauf
  • 3. Freizeichnungsklausel; Kontrolle elektrischer Installationen; Nichtigkeit
  • 4. Vorvertrag zu einem Kaufrechtsvertrag; Haftgeldklausel; Formungültigkeit
  • 5. Konventionalstrafe; Formerfordernis; Herabsetzung einer Konventionalstrafe
  • 6. Vorvertrag; Exklusivvereinbarung; Vertragsauslegung
  • IV. Fahrniskauf
  • 1. Gewährleistung beim Verkauf eines neuen BMW M3; Äusserung des Herstellers in der Werbung
  • 2. «Bedingter» Verzicht auf die nachträgliche Erfüllung gemäss Art. 107 Abs. 2 OR; Auslegung nach dem Vertrauensprinzip; Schadensnachweis und Art. 42 Abs. 2 OR
  • 3. Beweislast für die Kaufpreiszahlung

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