Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Informationen werden heute völlig selbstverständlich über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Reddit im Internet ausgetauscht und erreichen so eine rasche Verbreitung. Für eine Plausibilisierung der Information fehlt oftmals die Zeit. Es kommt daher immer wieder vor, dass Journalisten unter Bezugnahme auf soziale Medien Falschinformationen verbreiten. Die Rechtsprechung reagiert auf diese Entwicklung nur langsam (siehe auch Boris Etter, Urteil des Bundesgerichts 5A_658/2014 vom 6. Mai 2015, in: Jusletter 13. Juli 2015 ). Markus Prazeller und David Hug befassen sich mit den eben dazu ergangenen Urteilen des Bundesgerichts und pflichten dessen Meinung bei: «Wer im Wissen um die Öffentlichkeit von Twitter Nachrichten verbreitet, muss sich diese auch entgegenhalten lassen, ohne dass er sich dabei auf den Schutz seiner Persönlichkeit berufen könnte, eine Persönlichkeitsverletzung kann sich jedoch aus dem Zusammenhang der Berichterstattung über den Tweet ergeben.»
 
Felix H. Thomann nimmt den 125. Geburtstag der Einführung der Teilrevisionsinitiative in die BV zum Anlass, die im Laufe der Entwicklung aufgetretenen Probleme aufzuzeigen und Lösungen darzustellen. Er fasst am Ende zusammen: «Das seit der Totalrevision von 1999 bereits wieder zahlreich gepflanzte unterstufige Gestrüpp erschwert nicht nur die Orientierung im Garten der Bundesverfassung, sondern schadet auch dem Respekt vor dem höchsten Gesetz unseres Landes. Alle Beteiligten sollten deshalb wieder wesentlich mehr Sorgfalt auf die Stufengerechtigkeit der Rechtsetzung verwenden; die Revision des Initiativrechts durch Verschärfung der materiellen Prüfung wäre ein guter Anfang.»
 
In der Regel erfordert es die Verhältnismässigkeit, dass die vom Staat eingesetzten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen. In einem Rechtsstaat wie der Schweiz wird die Verhältnismässigkeit insbesondere dazu verwendet, die Staatsmacht zu begrenzen und ein Gleichgewicht zwischen individuellen Freiheiten und Interessen der Gemeinschaft zu gewährleisten. Daniela Ivanov untersucht, ob die Verhältnismässigkeit in jedem Bereich der Rechtsetzung vergleichbar umgesetzt werden kann. Sie hofft, die Behörden im Bereich der Rechtsetzung mit ihrer Analyse auf die Komplexität und Wichtigkeit ihrer Aufgabe hinzuweisen.
  
Schliesslich bietet uns Roland Pfäffli eine Besprechung der aktuellen Publikation «Klagen und Rechtsbehelfe im Zivilrecht».
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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