Jusletter

Versicherungen dürfen Arbeitsunfähige nicht observieren lassen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
  • Rechtsgebiete: EMRK, Schutz des Privatlebens vor staatlichen Eingriffen, Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Versicherungen dürfen Arbeitsunfähige nicht observieren lassen, in: Jusletter 24. Oktober 2016
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Observation eines Unfallopfers mithilfe von Privatdetektiven eines Versicherers als Verstoss gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens gerügt. (Urteil 61838/10)

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