Versicherungen dürfen Arbeitsunfähige nicht observieren lassen
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Observation eines Unfallopfers mithilfe von Privatdetektiven eines Versicherers als Verstoss gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens gerügt. (Urteil 61838/10)
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