Jusletter

Der Betriebsübergang nach Art. 333 Abs. 1 OR

Besonderheiten bei Dreiecksverhältnissen

  • Autor/Autorin: Markus Winkler
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Obligationenrecht, Arbeitsrecht, Rechtsvergleichung, Deutsches Recht, Europarecht
  • Zitiervorschlag: Markus Winkler, Der Betriebsübergang nach Art. 333 Abs. 1 OR, in: Jusletter 16. Januar 2017
Die Vorschriften von Art. 333 OR dienen der umfassenden Gewährleistung der Interessen der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer. Die Bestimmung ist ihrem Wortlaut nach auf den Unternehmenskauf mit zwei beteiligten Parteien ausgerichtet. Der Beitrag untersucht die Anwendbarkeit der Bestimmung auf Situationen, in denen die Arbeitgeberstellung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags oder von Leiharbeitsverhältnissen auseinanderfällt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Betriebswirtschaftliche Überlegungen
  • 1. Organisationsmodelle im Wandel der Zeit
  • 2. Rechtliche Ausgestaltungen
  • a) Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
  • b) Personalverleih
  • c) Dienstleistungsverträge
  • d) Abgrenzung von Personalverleih und Dienstleistungsverträgen
  • III. Präsentation der Norm
  • 1. Entstehungsgeschichte und Ziele
  • 2. Methodische Überlegungen
  • 3. Anwendungsvoraussetzungen
  • a) Anwendung der Norm auf Dreiecksverhältnisse?
  • b) Beteiligte Parteien
  • c) Der Betrieb als Gegenstand der Übertragung
  • d) (Vertragliche) Übertragung
  • e) Wahrung der Identität des Betriebs
  • f) Das Bewertungsprogramm des EuGH
  • 4. Zwischenfazit
  • IV. Anwendungen auf Dreiecksverhältnisse
  • 1. Dreiecksverhältnisse im Schuldrecht
  • 2. Dienstleistungsverträge
  • a) Zum Grundverhältnis (Deckungsverhältnis)
  • b) Subjektive Elemente
  • 3. Personalverleih
  • a) Zum Grundverhältnis (Deckungsverhältnis)
  • b) Subjektive Elemente
  • 4. Kooperationen zwischen Unternehmen
  • V. Schlussfolgerungen

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