Juristischer Schlussstrich unter Missbrauchsfall
BGer – Die juristische Beurteilung des auf das Jahr 2005 zurückgehenden Missbrauchsfalls von Schmitten (FR) ist beendet. Damit bleibt es bei einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten für einen türkischstämmigen Schweizer. (Urteil 6B_646/2016)
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