FINMA hat Kompetenzen nicht überschritten
BGer – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ihre Kompetenzen nicht überschritten, als sie der Selbstregulierungsorganisation für Dienstleister im Finanzbereich «PolyReg» im März 2014 ein strengeres Reglement verordnete. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_867/2015)
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