Abriss von Gartenhaus verfügt
BGer – Der Eigentümer eines etwas gross geratenen Neubaus eines Gartenhauses in Aubonne (VD) wird nochmals gut CHF 200’000 «investieren» müssen. Das Bundesgericht hat nämlich das kantonale Urteil bestätigt, wonach das schmucke Häuschen abgerissen werden muss. Der Mann hatte ohne Bewilligung gebaut. (Urteil 1C_29/2016)
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