Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung
BGer – Ein 35-jähriger Mann war im Januar 2016 vom Thurgauer Obergericht wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Mannes abgewiesen und den Schuldspruch sowie das Strafmass von fünf Jahren bestätigt. (Urteil 6B_591/2016)
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