Jusletter

FINMA passt Meldepflicht für Stimmrechtsberechtigte an

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, FINMA passt Meldepflicht für Stimmrechtsberechtigte an, in: Jusletter 20. Februar 2017
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Meldepflichtregeln für nach freiem Ermessen delegierte Stimmrechte in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA an. Neu ist bei delegierten Stimmrechten diejenige Person meldepflichtig, die auch tatsächlich über die Stimmrechtsausübung entscheidet.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.