Ausschluss der Presse durch Obergericht
BGer – Das Obergericht des Kantons Zürich hat mit dem Ausschluss der akkreditierten Gerichtsberichterstatter von der Berufungsverhandlung und der mündlichen Urteilsverkündung in einem Strafprozess den Grundsatz der Justizöffentlichkeit sowie die Medien- und Informationsfreiheit verletzt. (Urteile 1B_349/2016, 1B_350/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare