Pilot muss nach Fastkollision Verfahrenskosten tragen
BStGer – Die Verwechslung des Militärflugplatzes Alpnach (OW) mit dem Flugplatz Buochs (NW) hat für einen Piper-Piloten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Er muss jedoch die Verfahrenskosten von CHF 1’500 tragen und seine Anwaltskosten von rund CHF 8’000 selbst bezahlen.
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