Ausbau Grimsel-Kraftwerk mit Moorlandschaftsschutz vereinbar
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gut. Der Bundesrat durfte die südliche Grenze der «Moorlandschaft Grimsel» 2004 entgegen der Ansicht des Berner Verwaltungsgerichts 27 Meter über dem heutigen Seespiegel festlegen. Dem beabsichtigten Ausbau des Kraftwerks steht damit mit Blick auf den Moorlandschaftsschutz nichts entgegen. (Urteil 1C_79/2016)
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