Kein Eintreten auf Beschwerden zu USR III-Abstimmung
BGer – Das Bundesgericht ist auf die Abstimmungsbeschwerden von Vertretern der Piratenpartei aus den Kantonen St. Gallen und Zug zur USR III nicht eingetreten. Die Beschwerdeführer kritisierten die Einmischung mehrerer Kantonskonferenzen in den Abstimmungskampf. (Urteil 1C_71/2017, 1C_79/2017 und 1C_85/2017)
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