Jusletter

Thurgau: Die kantonale Verwaltung leitet Gemeinden zur Gehörsverletzung an

Eine Weisung des kantonalen Baudepartements wirft Fragen auf

  • Autor/Autorin: Albert Scheller
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot, Verwaltungsrecht, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Albert Scheller, Thurgau: Die kantonale Verwaltung leitet Gemeinden zur Gehörsverletzung an, in: Jusletter 10. April 2017
Im Kanton Thurgau sind die Gemeindebehörden für die Erledigung von Baueinsprachen zuständig. Als Hilfestellung zuhanden der Gemeindebehörden hat das kantonale Baudepartement (Departement für Bau und Umwelt, DBU) ein Kreisschreiben «Formelle Fragen im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren / Erläuterungen zum rechtlichen Gehör» herausgegeben und im Internet publiziert. Der Autor dieses Beitrags stellt die Regelung des kantonalen Departements zur Handhabung des rechtlichen Gehörs der aktuellen Rechtsprechung und herrschenden Lehre gegenüber.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Das baurechtliche Verfahren im Kanton Thurgau und die Funktionen des Departements für Bau und Umwelt (DBU)
  • II. Weisungen des Baudepartements an die Gemeinden
  • 1. Das Kreisschreiben des DBU
  • 2. Verletzung des rechtlichen Gehörs im Baueinspracheverfahren
  • 3. Verletzung der Begründungspflicht
  • 4. Heilung als Ausnahme
  • III. Handhabung in anderen Kantonen
  • IV. Fazit

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