Zwist zwischen Kroatien und Mineralölkonzern MOL
BGer – Das Bundesgericht hat in der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem kroatischen Staat und dem ungarischen Mineralölkonzern MOL ein Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Kroatien hatte das Urteil eines internationalen Schiedsgerichts in Genf nach Lausanne weitergezogen. (Urteil 4A_53/2017)
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