Bündner Fremdspracheninitiative ist gültig
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Feststellung der Gültigkeit der im Kanton Graubünden eingereichten Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule» ab. Die als allgemeine Anregung formulierte Initiative lässt sich ohne offensichtlichen Widerspruch zum übergeordneten Recht umsetzen. (Urteil 1C_267/2016)
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