Parteistellung des WWF in Verfahren zu Pflanzenschutzmitteln
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde der Stiftung WWF Schweiz gut und verpflichtet das Bundesamt für Landwirtschaft, den WWF antragsgemäss als Partei an einem landwirtschaftsrechtlichen Verfahren zur gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln teilnehmen zu lassen. (Urteil B-64/2016)
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