Schaffhauser Obergericht muss bei Erpressungsfall neu verhandeln
BGer – Das Schaffhauser Obergericht muss die Berufungsverhandlung im Zusammenhang mit einem Erpressungsfall unter serbischen Landsleuten nochmals durchführen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die kantonale Instanz hatte es sich zu einfach gemacht. (Urteil 6B_803/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare