Banni de l’armée après un délit de chauffard
BVGer – Ein junger Mann, der sich kurz nach Beendigung der Rekrutenschule eines Raserdelikts schuldig gemacht hat, hat keine Aussichten auf einen weiteren Aufstieg im Militär. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Ausschluss aus der Armee bestätigt. (Urteil A-4006/2016) (as)
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