Bundesrat setzt revidiertes Mehrwertsteuergesetz in Kraft
Am 1. Januar 2018 tritt die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 beschlossen. Das revidierte Mehrwertsteuergesetz trägt wesentlich zum Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen bei. Die Versandhandelsregelung wird ein Jahr später in Kraft treten.
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