Psychiater wegen Sex mit Patientin zu Recht verurteilt
BGer – Das Bundesgericht hat die bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten für einen Psychiater aus dem Kanton Zürich bestätigt, der mit einer damals drogenabhängigen Patientin ein sexuelles Verhältnis hatte. Während der Probezeit von zwei Jahren darf der Arzt keine weiblichen Klienten behandeln. (Urteil 6B_18/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare