Loi jurassienne sur les constructions retouchée
BGer – Das Bundesgericht hat Einwände gegen das jurassische Baugesetz. Es hat eine Beschwerde von drei jurassischen Parlamentariern teilweise gutgeheissen. Die Mitglieder der Grünen wehrten sich gegen die Bedingungen, unter welchen den Einsprechern eines Projekts Kosten auferlegt werden können. (Urteil 1C_226/2016) (as)
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