Jusletter

Aufgehoben: Verwahrung auf Basis von zu altem Gutachten verlängert

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Aufgehoben: Verwahrung auf Basis von zu altem Gutachten verlängert, in: Jusletter 10. Juli 2017
BGer – Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen hat auf der Grundlage eines zehn Jahre alten Gutachtens entschieden, dass ein wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilter Mann verwahrt bleibt. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen. (Urteil 6B_1312/2016)

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