Jusletter

Retrozessionen: Anspruch auf Herausgabe verjährt in zehn Jahren

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Obligationenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Retrozessionen: Anspruch auf Herausgabe verjährt in zehn Jahren, in: Jusletter 10. Juli 2017
BGer – Der Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Retrozessionen, die dem Beauftragten von Dritten zugeflossen sind, unterliegt einer Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die Verjährung beginnt für jede einzelne Retrozession an dem Tag zu laufen, an dem sie der Beauftragte erhalten hat. (Urteil 4A_508/2016)

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