Das revidierte Adoptionsrecht tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft
Die Möglichkeit der Stiefkindadoption steht künftig nicht mehr nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 das revidierte Adoptionsrecht auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Mit der Revision werden auch die Adoptionsvoraussetzungen flexibilisiert und das Adoptionsgeheimnis gelockert.
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