Erwin Sperisen: Beschwerde in Strafsachen teilweise gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde in Strafsachen von Erwin Sperisen gegen den Entscheid des Genfer Kantonsgerichts vom 12. Juli 2015 teilweise gut. Das Kantonsgericht hatte Erwin Sperisen als Mittäter bei zehn Morden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesgericht hebt das angefochtene Urteil auf und schickt die Sache zur Neubeurteilung zurück ans Kantonsgericht. (Urteil 6B_947/2015)
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