Gericht muss Alter eines Verwahrten bei Prognose berücksichtigen
BGer – Das Verwaltungsgericht Zürich stützte sich bei seinem Entscheid über eine bedingte Entlassung eines 61-jährigen wegen Sexualdelikten Verwahrten auf nicht mehr aktuelle Gutachten. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht gekommen. Es hat die Beschwerde des Verurteilten gutgeheissen. (Urteil 6B_1198/2016)
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