Keine Lohndiskriminierung der Aargauer Primarlehrkräfte
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Primarlehrerin gegen den Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts ab, mit dem dieses eine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung der kantonalen Primarlehrkräfte verneint hat. Das Verwaltungsgericht verletzt kein Bundesrecht, wenn es eine Lohndiskriminierung der frauenspezifischen Funktion der Primarlehrperson weder als bewiesen noch als glaubhaft gemacht erachtet hat. (Urteil 8C_693/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare