Öffentlichkeitsprinzip – Einsicht in Ratsprotokolle erhalten
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Zuger Piratenpartei grundsätzlich gut: Die Gemeinde Steinhausen soll den Piraten Einsicht in alle Gemeinderatsprotokolle gewähren. Zunächst müsse die Verwaltung aber den anfallenden Arbeitsaufwand abschätzen und damit die Gebührenhöhe festlegen. (Urteil 1C_155/2017)
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