Schweizer Rechtshilfe an Monaco im Fall von zwei Kunsthändlern
BStGer – Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde von zwei Kunsthändlern abgewiesen. Die beiden Männer wollten die Herausgabe von Schweizer Bankdokumenten an die Justiz von Monaco verhindern. Dort wird wegen Betrugs und Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem Verkauf von 37 Kunstwerken ermittelt. (Urteil RR.2016.275-276 und RR.2016.269-270)
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