Keine Verurteilung wegen missglückten Abschlags auf Golfplatz
BGer – Der missglückte Abschlag eines heute 68-Jährigen auf dem Golfplatz Kyburg (ZH), der im Gesicht eines anderen Spielers landete, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_1332/2016)
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