Hooligan-Eintrag für Ambri-Piotta-Fan nach Meldung aus Deutschland
BVGer – Ein Fan des Eishockey-Clubs Ambri-Piotta wird in die Hooligan-Datenbank HOOGAN eingetragen, weil er anlässlich eines Spiels seiner Mannschaft in Deutschland Gewalt gegen dortige Polizisten angewendet haben soll. Auch wenn kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist dies zulässig, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. (Urteil A-7483/2016)
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