Keine Lohndiskriminierung der Zürcher Kindergartenlehrkräfte
BGer – Bundesgericht weist eine Beschwerde von Berufsverbänden und Einzelpersonen gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich ab, mit dem dieses 2016 eine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrkräfte verneint hatte. Die mit der Volksschulreform von 2008 vorgenommene neue Lohneinreihung der Kindergartenlehrkräfte ist nicht zu beanstanden. (Urteil 8C_696/2016)
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