Aufschiebende Wirkung für Waadtländer Bettelverbot
BGer – Das vor rund einem Jahr verabschiedete Bettelverbot im Kanton Waadt tritt noch nicht in Kraft. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde gegen die entsprechende Änderung des kantonalen Strafrechts die aufschiebende Wirkung gewährt. (Verfügung in der Sache 1C_443/2017)
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