Jusletter

Selbständigkeit von Kindern hat keine Folgen für IV-Rente

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Selbständigkeit von Kindern hat keine Folgen für IV-Rente, in: Jusletter 9. Oktober 2017
BGer – Die Rente von Teilzeit arbeitenden IV-Bezügerinnen darf aufgrund der Geburt von Kindern nicht verändert werden. Gleiches gilt, wenn eine nicht erwerbstätige Mutter und IV-Bezügerin wegen der zunehmenden Selbständigkeit der Kinder wieder eine Teilzeitstelle annehmen könnte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 9C_752/2016)

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