Bessere Integration durch Abschaffung administrativer Auflagen
Für vorläufig Aufgenommene wird es zukünftig einfacher werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, weil die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen abgeschafft wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 das erste Paket mit entsprechenden Anpassungen der Verordnungen des Ausländergesetzes (AuG) genehmigt und die Teilinkraftsetzung per 1. Januar 2018 beschlossen.
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