Präzisierung der Rechtsprechung zum «Rasertatbestand»
BGer – Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zum «Rasertatbestand». Wird die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um das in Art. 90 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes festgelegte Mass überschritten, ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass der Fahrzeuglenker das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern geschaffen hat und den Rasertatbestand erfüllt. Diese Vermutung kann beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände jedoch widerlegt werden. (Urteil 6B_24/2017)
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