Rassendiskriminierung – weitere Verurteilung in der Armenienfrage
EGMR – Die Schweiz hat im Fall jener drei Türken, die 2010 vom Bundesgericht aufgrund der Leugnung des Genozids an den Armeniern wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurden, gegen die Meinungsäusserungsfreiheit verstossen. Dies hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil fest. (Urteil 18411/11)
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