Jusletter

Smart Contracts in Escrow-Verhältnissen

  • Autoren/Autorinnen: Andreas Glarner / Stephan D. Meyer
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Informatik und Recht
  • Zitiervorschlag: Andreas Glarner / Stephan D. Meyer, Smart Contracts in Escrow-Verhältnissen, in: Jusletter 4. Dezember 2017
Die Entwicklung von Blockchain-Technologie und Smart-Contract-Applikationen macht es erstmals möglich, Softwaresysteme zu bauen, welche das dezentrale Halten und Transferieren von Vermögenswerten ohne Intermediäre erlauben. Die Autoren zeigen in diesem Beitrag anhand verschiedener Fallgruppen auf, wie Smart Contracts im Rahmen von Escrow-Verhältnissen genutzt werden können und welche rechtlichen Fragen sich dabei stellen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Grundzüge von Escrow Agreements im schweizerischen Recht
  • 1. Zweck und Arten von Escrow Agreements
  • 2. Involvierte Parteien
  • III. Ethereum-Blockchain und Smart Contracts
  • 1. Von der Bitcoin- zur Ethereum-Blockchain
  • 2. Smart Contracts als Halter von Vermögenswerten
  • 3. Verhältnis zwischen Vertrag und Smart Contract
  • a. Direkte Interaktion einer Partei mit einem Smart Contract
  • b. Abwicklung von Zweiparteien-Beziehungen
  • c. Abwicklung von Mehrparteien-Beziehungen
  • 4. Einsatzmöglichkeiten als Escrow und Bildung von Fallgruppen
  • IV. Fallgruppe 1: Smart Contract mit Escrow-Funktion
  • 1. Beschreibung der Fallgruppe
  • 2. Rechtssubjektivität eines Smart Contracts?
  • 3. E-Commerce als Anwendungsbeispiel
  • V. Fallgruppe 2: Drittpartei als Daten-Orakel
  • 1. Beschreibung der Fallgruppe
  • 2. Orakel als Schnittstelle zwischen Blockchain und externen Daten
  • 3. Qualifikation des Vertragsverhältnisses
  • 4. Logistik als Anwendungsbeispiel
  • VI. Fallgruppe 3: Drittpartei als Auslöserin einer Smart-Contract-Transaktion
  • 1. Beschreibung der Fallgruppe
  • a. Umfassende Verfügungsmacht
  • b. Eingeschränkte Verfügungsmacht
  • c. Visualisierung
  • 2. Qualifikation als Escrow Agreement
  • a. Sicherungsweck
  • b. Tokens als taugliche Sicherungsobjekte
  • c. Faktische Verfügungsmacht über die Tokens
  • d. Fazit
  • 3. Regulatorische Aspekte
  • a. Tokens als Einlage im Sinne des BankG beim Escrow-Agenten?
  • b. Unterstellung des Escrow-Agenten unter das GwG?
  • VII. Gesamtüberblick
  • VIII. Fazit

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