Letzte hängige Beschwerde zur Limmattalbahn gutgeheissen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzte hängige Beschwerde zur Limmattalbahn gutgeheissen. Sie betrifft die Anpassung eines Zugangs zur Bahnanlage in Killwangen AG. Für den Bau einer Liftanlage sollte Land eines benachbarten Anwohners enteignet werden. (Urteil A-2795/2017)
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