Observation von Sozialhilfebezügern – das Beispiel der Stadt Zürich
Im Nachgang zum EGMR-Urteil Vukota-Bojic gegen die Schweiz vom 18. Oktober 2016 wurden die Rechtsgrundlagen für Observationen im Sozialversicherungsrecht einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. Auf Bundesebene läuft eine Revision des ATSG, die EMRK-konforme Observationen ermöglichen soll. Doch auch im Sozialhilferecht müssen sich Observationen auf ausreichend bestimmte Gesetzesgrundlagen stützen können. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Autor mit der geplanten Observationsverordnung der Stadt Zürich auseinander und analysiert, ob sich diese auf eine ausreichende kantonale Grundlage abstützen kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage und Fragestellung
- 2. Urteil Vukota-Bojic und die daran anschliessende bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Observationen
- 3. Kantonale Rechtsgrundlage
- 4. Gesetzgebungsauftrag in SHG bzw. SHV
- 5. Regelung im Rahmen der Gemeindeautonomie
- 6. Zwischenfazit
- 7. Schaffung einer kantonalen Rechtsgrundlage
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