Walliser Kantonsgericht kann über Entlassung urteilen
BGer – Das Walliser Kantonsgericht wird über die Entlassung des Kommunikationschefs der Polizei, Jean-Marie Bornet, urteilen können. Das Bundesgericht hat ein von Bornet eingereichtes Ausstandsbegehren für die Richter des Kantonsgerichts abgelehnt. (Urteil 8C_476/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare