Jusletter

Anwaltskanzlei in Form einer AG: Alle Aktionäre müssen eingetragene Anwälte sein

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Anwaltskanzlei in Form einer AG: Alle Aktionäre müssen eingetragene Anwälte sein, in: Jusletter 18. Dezember 2017
BGer – Die Organisation einer Anwaltskanzlei als Aktiengesellschaft (AG) oder in Form einer anderen juristischen Person setzt voraus, dass an der Gesellschaft ausschliesslich im Berufsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte beteiligt sind. Nur dies erlaubt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, namentlich der Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit. (Urteil 2C_1054/2016, 2C_1059/2016)

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