Jusletter

Keine Pflegezimmer für Senioren in Stockwerkeigentumswohnung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Sachenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Pflegezimmer für Senioren in Stockwerkeigentumswohnung, in: Jusletter 18. Dezember 2017
BGer – Eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus darf nicht als Alterswohnung mit Betreuung genutzt werden. Das hat das Bundesgericht entschieden und eine Wohnungseigentümerin aus dem Kanton Zürich abblitzen lassen. (Urteil 5A_521/2017)

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