Keine Pflegezimmer für Senioren in Stockwerkeigentumswohnung
BGer – Eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus darf nicht als Alterswohnung mit Betreuung genutzt werden. Das hat das Bundesgericht entschieden und eine Wohnungseigentümerin aus dem Kanton Zürich abblitzen lassen. (Urteil 5A_521/2017)
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