Kind mit Schweizerin: Asylbewerber erhält keine elterliche Sorge
BGer – Ein im Kanton Genf wohnhafter Asylbewerber erhält keine gemeinsame elterliche Sorge für sein heute sechsjähriges Kind, das er mit einer Schweizerin hat. Das Bundesgericht geht davon aus, dass der Mann die Bedürfnisse des Kindes nicht ausreichend kennt. Wegen einer zweijährigen Ausschaffungshaft war der Kontakt zwischen Kind und Vater abgebrochen. (Urteil 5A_214/2017)
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