Alkoholisierte Autolenkerin: Behörde verhängt zu strenge Auflagen
BGer – Im Fall einer alkoholisierten Autolenkerin hat das Bundesgericht die Berner Behörde zurückgepfiffen. Ein Jahr lang sollte sich die Frau nach Alkoholkonsum nicht mehr ans Steuer setzen und sich halbjährlich einer Haaranalyse unterziehen. (Urteil 1C_320/2017)
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