Elternteil zieht mit Kind weg: Keine direkte Sanktionsmöglichkeit
BGer – Zieht ein Elternteil trotz gemeinsamen Sorgerechts ohne Einwilligung des Partners mit den Kindern weg, besteht keine direkte Sanktionsmöglichkeit. Nur wenn das Kindeswohl durch den Umzug extrem gefährdet ist, kann ein Gericht eine Weisung zum Aufenthaltsort erlassen, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 5A_47/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare