IV-Stelle muss Genfer Mädchen keine Brust-Rekonstruktion bezahlen
BGer – Die IV-Stelle des Kantons Genf hat die Übernahme der Kosten für eine Brust-Rekonstruktion bei einem Mädchen zu Recht abgelehnt. Zu diesem Entscheid ist das Bundesgericht gelangt. Das Mädchen litt seit Geburt an einer Fehlbildung der Brüste. (Urteil 9C_469/2017)
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