Jusletter

IV-Stelle muss Genfer Mädchen keine Brust-Rekonstruktion bezahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, IV-Stelle muss Genfer Mädchen keine Brust-Rekonstruktion bezahlen, in: Jusletter 29. Januar 2018
BGer – Die IV-Stelle des Kantons Genf hat die Übernahme der Kosten für eine Brust-Rekonstruktion bei einem Mädchen zu Recht abgelehnt. Zu diesem Entscheid ist das Bundesgericht gelangt. Das Mädchen litt seit Geburt an einer Fehlbildung der Brüste. (Urteil 9C_469/2017)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.